Die medizinische Grundversorgung ist in den Leistungskatalogen der
gesetzlichen und privaten Krankenkassen geregelt. Hier ist auch die
logopädische Behandlung aufgeführt.
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt also über die
Krankenkassen und nach deren Vorgaben.
Zuerst benötigen Sie eine medizinische Indikation. Egal, ob es sich um
ein Kind oder einen Erwachsenen handelt, müssen Sie zunächst einen
Arzt aufsuchen. Dieser stellt die Notwendigkeit einer logopädischen
Therapie fest und stellt eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Da
diese nach 14 Tagen die Gültigkeit verliert, empfiehlt es sich mit der
Ausstellung des Rezeptes zu warten, bis sie einen konkreten Termin mit
der logopädischen Praxis vereinbart haben.
Folgende Ärzte dürfen Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine
logopädische Behandlung ausstellen:
Fachärzte für:
Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte (Hausärzte)
Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater)
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Ärzte)
Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniater und
Pädaudiologen)
innere Medizin (Internisten)
Neurologie (Neurologen)
Zahnheilkunde und Kieferorthopäden
Nach terminierter und erfolgter Behandlung rechnet die logopädische
Praxis dann das Rezept mit der Krankenkasse ab. Teilweise müssen
privat versicherte Personen in Vorleistung treten und reichen dann das
Rezept zur Erstattung bei ihrer Privatkasse ein. Die Behandlung ist für
Sie somit kostenfrei!
Hinweis:
Patienten über 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig. Sofern Sie keine
Befreiung von der Zuzahlung haben, müssen Sie pauschal 10.- €
Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes selbst tragen.
Die Zuzahlung wird individuell aus Art und Umfang der logopädischen
Dienstleistung pro Rezept berechnet. Logopäden sind gesetzlich dazu
verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom
Patienten einzuziehen. Hierdurch werden keine Mehreinnahmen erzielt,
lediglich der bürokratische Aufwand erhöht.
Ausfallkosten:
Sollten Sie einen Termin mit der Praxis vereinbaren und diesen Termin
aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, ist es notwendig
diesen rechtzeitig abzusagen (e-mail, Telefon, AB). Sollte eine
Stornierung nicht mindestens 24 Stunden vor Termin erfolgen, muss ich
Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Dienstleistungen außerhalb der logopädischen Behandlung z. B. Marte-
Meo-Therapien, Vorträge, Informationsveranstaltungen usw. erfolgen
aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Leistungsabnehmer und
sind individuell geregelt. Richten Sie einfach Ihre Anfrage an uns.
Behandlungskosten