Die medizinische Grundversorgung ist in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen geregelt. Hier ist auch die logopädische Behandlung aufgeführt. Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt also über die Krankenkassen und nach deren Vorgaben. Zuerst benötigen Sie eine medizinische Indikation. Egal, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt, müssen Sie zunächst einen Arzt aufsuchen. Dieser stellt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie fest und stellt eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Da diese nach 14 Tagen die Gültigkeit verliert, empfiehlt es sich mit der Ausstellung des Rezeptes zu warten, bis sie einen konkreten Termin mit der logopädischen Praxis vereinbart haben. Folgende Ärzte dürfen Heilmittelverordnungen (Rezepte) für eine logopädische Behandlung ausstellen: Fachärzte für: Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte (Hausärzte) Kinder- und Jugendmedizin (Pädiater) Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO-Ärzte) Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen) innere Medizin (Internisten) Neurologie (Neurologen) Zahnheilkunde und Kieferorthopäden Nach terminierter und erfolgter Behandlung rechnet die logopädische Praxis dann das Rezept mit der Krankenkasse ab. Teilweise müssen privat versicherte Personen in Vorleistung treten und reichen dann das Rezept zur Erstattung bei ihrer Privatkasse ein. Die Behandlung ist für Sie somit kostenfrei! Hinweis: Patienten über 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig. Sofern Sie keine Befreiung von der Zuzahlung haben, müssen Sie pauschal 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes selbst tragen. Die Zuzahlung wird individuell aus Art und Umfang der logopädischen Dienstleistung pro Rezept berechnet. Logopäden sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom Patienten einzuziehen. Hierdurch werden keine Mehreinnahmen erzielt, lediglich der bürokratische Aufwand erhöht. Ausfallkosten: Sollten Sie einen Termin mit der Praxis vereinbaren und diesen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, ist es notwendig diesen rechtzeitig abzusagen (e-mail, Telefon, AB). Sollte eine Stornierung nicht mindestens 24 Stunden vor Termin erfolgen, muss ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Dienstleistungen außerhalb der logopädischen Behandlung z. B. Marte- Meo-Therapien, Vorträge, Informationsveranstaltungen  usw. erfolgen aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Leistungsabnehmer und sind individuell geregelt. Richten Sie einfach Ihre Anfrage an uns.
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Behandlungskosten
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